Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus folgenden Gründen ablehnen:
- Zwingende betriebliche Gründe
- Im gewünschten Zeitraum haben zu viele Kolleg*innen Urlaub, wodurch der geregelte Arbeitsablauf im Betrieb gefährdet wäre
- Es handelt sich nicht um einen anerkannten Bildungsurlaub
- Es bestehen Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang erhalten
- Prozentual sind bereits zu viele Bildungsurlaube im Betrieb angemeldet
- Die rechtzeitige Anmeldung mit allen Unterlagen wurde versäumt
Falls Dein Arbeitgeber Deinen Bildungsurlaub nicht genehmigt, versuche zuerst, das Gespräch zu suchen und die Gründe zu klären. Bei Ablehnung aus betrieblichen Gründen muss Dir ein Ersatzzeitraum angeboten werden. Sollte keine Einigung möglich sein und Du der Ansicht, die Ablehnung sei unrechtmäßig, kannst Du rechtlichen Rat suchen oder den Fall an das zuständige Landesarbeitsgericht geben. In Bundesländern ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub liegt die Genehmigung im Ermessen des Arbeitgebers.
Die Ablehnung der Bildungsfreistellung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. In vielen Bundesländern sogar schriftlich und mit Begründung.
Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er die Weiterbildung zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. In diesem Fall können Arbeitnehmer*innen in vielen Bundesländern auch verlangen, dass der Bildungsurlaubsanspruch dieses Jahres ins nächste Jahr übertragen wird.
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