Um den Bildungsurlaub zu beantragen, muss der Antrag in der Regel mehrere Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei der/dem Arbeitgeber*in eingereicht werden. Die genaue Frist variiert je nach Bundesland, wobei sie meist zwischen vier und acht Wochen liegt. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in dem jeweiligen Bundesland zu informieren.
Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus folgenden Gründen ablehnen:
- Zwingende betriebliche Gründe
- Im gewünschten Zeitraum haben zu viele Kolleg*innen Urlaub, wodurch der geregelte Arbeitsablauf im Betrieb gefährdet wäre
- Es handelt sich nicht um einen anerkannten Bildungsurlaub
- Es bestehen Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang erhalten
- Prozentual sind bereits zu viele Bildungsurlaube im Betrieb angemeldet
- Die rechtzeitige Anmeldung mit allen Unterlagen wurde versäumt
Die Ablehnung der Bildungsfreistellung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. In vielen Bundesländern sogar schriftlich und mit Begründung.
Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er die Weiterbildung zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. In diesem Fall können Arbeitnehmer*innen in vielen Bundesländern auch verlangen, dass der Bildungsurlaubsanspruch dieses Jahres ins nächste Jahr übertragen wird.
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