Unter Bildungsurlaub wird ein gesetzlicher Anspruch auf jährlich 5 bezahlte Tage Sonderurlaub für eine Weiterbildung verstanden. Die unterschiedlichen Angebote, die in dem Begriff Bildungsurlaub vereint werden, helfen dabei, Wissen zu erweitern und Arbeitnehmer*innen in verschiedenen Bereichen weiterzubilden. Bei der Auswahl der Inhalte eines gesetzlichen Bildungsurlaubs muss dabei kein direkter Zusammenhang zum Beruf bestehen (Ausnahme: Baden-Württemberg). Die Kosten für den Bildungsurlaub werden normalerweise von der/dem Arbeitnehmer*in selbst getragen, während die/der Arbeitgeber*in die Lohnfortzahlung leistet.
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