Nach §9 des Einkommensteuergesetzes gelten Ausgaben, die die Kenntnisse und Fähigkeiten der/des Arbeitnehmers*in im ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder ihr/ihm ermöglichen, sich ändernden Anforderungen anzupassen, grundsätzlich als Werbungskosten und können dementsprechend in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Da die Voraussetzungen hierfür jedoch sehr komplex sein können und vom individuellen Sachverhalt abhängen, ist es ratsam, sich hierzu von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.
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