Der Bildungsurlaub ist eine Regelung des deutschen Arbeitsrechts und daher in der Regel auf Arbeitnehmer*innen beschränkt, die in Deutschland arbeiten. Der Hauptzweck des Bildungsurlaubs ist es, den Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit zu geben, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden, während sie weiterhin ihren Lohn erhalten.
Dies ist abhängig von der Gesetzteslage und der Kulanz des jeweiligen Arbeitgebers. Zurzeit sind wir nur in Deutschland und Luxemburg anerkannt, wenn es im jeweiligen Ausland aber ein Bildungsurlaubsgesetz gibt, kann eine Genehmigung mit der deutschen Anerkennung versucht werden. Ansonsten können unsere Bildungsurlaube auch als private Urlaubsreisen gebucht werden.
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