In Brandenburg setzt der Anspruch auf Bildungszeit eine staatlich anerkannte Weiterbildungsveranstaltung voraus. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag des Veranstalters durch das zuständige Ministerium. Liegt bereits eine Anerkennung aus einem anderen Bundesland vor, kann diese dem Antrag beigefügt werden. Berliner Anerkennungen können das Verfahren vereinfachen, ersetzen aber nicht automatisch jede Prüfung.
Allgemeines zum Thema Anspruch auf Bildungsurlaub in Deinem Bundesland sowie alle zurzeit anerkannten Kurse findest Du hier auf unserer Website: Bildungsurlaub | Brandenburg
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