Für das Saarland liegt uns eine Bestätigung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vor. Let’s Flow ist nach § 6 Abs. 7 Satz 1 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes befugt, Freistellungsbescheinigungen für eigene berufliche oder politische Weiterbildungsveranstaltungen auszustellen, sofern die jeweilige Veranstaltung den Freistellungskriterien des SBFG entspricht.
Bitte prüfe vor Deiner Buchung die jeweilige Kursseite auf alle relevanten Informationen und Kurse.
Um den Ablauf zu beschleunigen, kannst Du bei Deiner Anmeldung einfach einen kurzen Kommentar hinterlassen, dass Du eine Freistellungsbescheinigung für Deinen Arbeitgeber benötigst. Wir senden sie Dir dann schnellstmöglich zu.
Allgemeines zum Thema Anspruch auf Bildungsurlaub in Deinem Bundesland sowie alle zurzeit anerkannten Kurse findest Du hier auf unserer Website: Bildungsurlaub | Saarland
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