Bildungsscheck 2.0 (NRW) – Überblick und Antragstellung

Geändert am Mi, 29 Apr um 8:34 VORMITTAGS

Der Bildungsscheck 2.0 ist eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds zur Unterstützung beruflicher Weiterbildungen. Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, maximal 500 €. Kosten für Anreise und Unterkunft sind nicht förderfähig. Der Zuschuss kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.


Anspruchsvoraussetzungen


Förderberechtigt sind Personen, die:

  • ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (bzw. 100.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nachweisen
  • an einer berufsbezogenen Weiterbildung teilnehmen


Ablauf der Antragstellung


  1. Registrierung
    Anmeldung im ESF-Onlineportal und Bestätigung der Registrierung.
  2. Anmeldung der Weiterbildung
    Eintragung der geplanten Weiterbildung im Portal unter „Bildungsscheck 2.0“, spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme.
  3. Teilnahme an der Weiterbildung
    Nach Abschluss werden folgende Unterlagen durch den Anbieter bereitgestellt:
    • Teilnahmebestätigung
    • Rechnung
  4. Einreichung der Unterlagen
    Upload im Portal:
    1. Teilnahmebestätigung
    2. Rechnung
    3. Einkommensteuerbescheid (zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  5. Prüfung und Auszahlung
    Nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt auf das angegebene Konto.


>>> Hier gelangst Du zum Bildungsscheck 2.0

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