Bildungsurlaub wird in der Regel nicht von Krankenkassen bezuschusst, da es sich rechtlich um eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme handelt und nicht um eine medizinische oder präventive Gesundheitsleistung.
Krankenkassen fördern ausschließlich Maßnahmen, die den Vorgaben der Präventionsrichtlinien (§ 20 SGB V) entsprechen, z. B. zertifizierte Kurse zur Gesundheitsförderung (Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung). Bildungsurlaube erfüllen diese Kriterien meist nicht, da sie:
- primär der beruflichen Weiterbildung dienen
- nicht als zertifizierte Präventionskurse anerkannt sind
- häufig umfangreicher und mehrtägig angelegt sind
Eine Förderung ist daher in der Regel ausgeschlossen, auch wenn einzelne Inhalte (z. B. Achtsamkeit oder Stressmanagement) gesundheitliche Aspekte beinhalten können.
In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gibt es jedoch Förderungen für die berufliche Weiterbildung. Informationen zu den Förderungen findest Du auf diesen Seiten:
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck 2.0 (NRW) – Überblick und Antragstellung
- Rheinland-Pfalz: Der QualiScheck Rheinland-Pfalz
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