Für die Beantragung des Bildungsurlaubs ist das Bundesland Deines Arbeitgebers bzw. Deiner Arbeitgeberin entscheidend. Maßgeblich ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitsort – also der Ort, an dem Du überwiegend arbeitest – und nicht Dein Wohnort.
Bei 100 % Remote-Arbeit gilt Dein Wohnort als Arbeitsort, vorausgesetzt, dies ist entsprechend im Arbeitsvertrag festgehalten. Ein guter Anhaltspunkt ist, welche Feiertage für Dich gelten. Daran kannst Du Dich in der Regel auch beim Anspruch auf Bildungsurlaub orientieren.
Falls das nicht ganz klar ist, kläre bitte kurz mit Deinem Arbeitgeber, was genau für Dich gilt, da Unternehmensstrukturen gerade bei Remote-Arbeit unterschiedlich ausgestaltet sein können.
Hier findest Du die für Dich relevanten Informationen zu den Seminaren:
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