Auch Selbständige können Fortbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen und somit steuerlich absetzen, sofern diese im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit stehen und der beruflichen Weiterbildung dienen. Allerdings müssen auch hier die genauen Voraussetzungen beachtet werden und es empfiehlt sich, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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