In Hamburg halten wir leider keine eigene Anerkennung für Bildungsurlaube. Das Hamburger Bildungsurlaubsgesetz (§ 5) ermöglicht es jedoch, dass Bildungsurlaubsveranstaltungen, die in anderen Bundesländern anerkannt sind, auch in Hamburg genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung die Ziele des Hamburger Bildungsurlaubsgesetzes unterstützt und diese Nutzung in den entsprechenden Anerkennungen festgehalten ist.
"Das Hamburger Bildungsurlaubsgesetz (§ 5) regelt, dass Freistellungen für Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen oder Vereinbarungen basieren, auf den Bildungsurlaubsanspruch angerechnet werden können, wenn sie die gesetzten Ziele unterstützen und dies in den Vereinbarungen steht."
Was heißt das für Dich und Deinen Bildungsurlaub?
Das bedeutet, wenn Dein gewünschter Bildungsurlaub in einem anderen Bundesland anerkannt ist, kannst Du diese Anerkennung für Deinen Antrag in Hamburg verwenden. Wichtig ist, dass Du die entsprechende Anerkennungsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichst, um den Anspruch geltend zu machen.
Das bedeutet, wenn Dein gewünschter Bildungsurlaub in einem anderen Bundesland anerkannt ist, kannst Du diese Anerkennung für Deinen Antrag in Hamburg verwenden. Wichtig ist, dass Du die entsprechende Anerkennungsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichst, um den Anspruch geltend zu machen.
Wenn Du uns eine kurze Rückmeldung gibst, für welchen Kurs und welches Datum Du Dich interessierst, schicken wir Dir gerne eine passende Anerkennung zu, die Du anschließend einreichen kannst. Bitte sprich mit Deinem Arbeitgeber zeitnah ab, ob diese geltend gemacht werden kann. Anschließend kannst Du den Kurs buchen, um Dir einen Platz zu reservieren.
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