Der Bildungsscheck 2.0 ist eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds zur Unterstützung beruflicher Weiterbildungen. Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, maximal 500 €. Kosten für Anreise und Unterkunft sind nicht förderfähig. Der Zuschuss kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Förderberechtigt sind Personen, die:
- ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (bzw. 100.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nachweisen
- an einer berufsbezogenen Weiterbildung teilnehmen
Ablauf der Antragstellung
- Registrierung
Anmeldung im ESF-Onlineportal und Bestätigung der Registrierung. - Anmeldung der Weiterbildung
Eintragung der geplanten Weiterbildung im Portal unter „Bildungsscheck 2.0“, spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme. - Teilnahme an der Weiterbildung
Nach Abschluss werden folgende Unterlagen durch den Anbieter bereitgestellt:- Teilnahmebestätigung
- Rechnung
- Einreichung der Unterlagen
Upload im Portal:- Teilnahmebestätigung
- Rechnung
- Einkommensteuerbescheid (zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Prüfung und Auszahlung
Nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt auf das angegebene Konto.
>>> Hier gelangst Du zum Bildungsscheck 2.0
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